08.05.2006

Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG - Einziehung von Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juli 2005 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungs-beschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat insgesamt 561.200 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1.- je Aktie aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben. Der Vorstand hat heute von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, 561.200 Stück Aktien der Gesellschaft einzuziehen und das Grundkapital von € 15.650.510.- um € 561.200.- auf € 15.089.310.- herabzusetzen. Der Aufsichtsrat hat heute dieser Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung wird durch die Einziehung im Wege der Ausbuchung der Aktien vom Aktiendepot der Gesellschaft bei der Dresdner Bank durchgeführt.

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