Corporate Governance 2010

Erklärung der Energiekontor AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären,

  • dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009 grundsätzlich entsprochen wird. Nicht angewandt werden die folgenden Empfehlungen:

    Ziff. 3.8 Abs. 3: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Angesichts der Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats und gesetzlichen Mindestgröße von drei Mitgliedern wird dieses als nicht zweckdienlich erachtet.

    Ziff. 4.2.1 S. 1: Der Vorstand besteht aus zwei Personen; ein Vorsitzender oder Sprecher ist derzeit auf Grund der geringen Größe nicht ernannt. Damit erfolgt die Aufstellung des Vorstandes analog zu den übrigen Hierarchien im Unternehmen.

    Ziff. 4.2.1 S. 2: Aufgrund der überschaubaren Personenanzahl des Vorstands ist eine Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

    Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 4: Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung sehen die bestehenden Vorstandsverträge nicht vor, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen wird. Die insoweit vorliegende Abweichung vom Kodex liegt darin begründet, dass die Energiekontor AG die neue Gesetzeslage zur Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile nur im Fall einer künftigen Änderung der bestehenden Modalitäten der variablen Vorstandsvergütung zu beachten hat, und bestehende Vorstandsverträge nicht sofort ändern kann. Ungeachtet dessen ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Vergütung aller Vorstandsmitglieder ihrer Struktur und ihrer Höhe nach angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist.

    Ziff. 4.2.3 Abs. 6: Die Hauptversammlung wird über die Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder und deren Veränderung nicht gesondert informiert, da die entsprechenden Informationen bereits im Jahresfinanzbericht enthalten sind, der allen Aktionären zur Verfügung steht.

    Ziff. 4.2.5 Abs. 1: Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nicht in einem Vergütungsbericht, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem in allgemein verständlicher Form erläutert. Die Vergütung und deren Struktur wird aber im Jahresfinanzbericht ausführlich dargestellt.

    Ziff. 4.2.5 Abs. 2: Es werden keine Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen in einem Vergütungsbericht gemacht.

    Ziff. 5.1.2 Abs. 2 S. 3: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht festgelegt. Ältere Menschen sollen nicht diskriminiert werden. Die Zusammenarbeit orientiert sich an der persönlichen Leistung und dem fachlichen Hintergrund.

    Ziff. 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3: Da der Aufsichtsrat der Energiekontor AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse nicht sinnvoll.

    Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1: Eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratmitglieder erfolgt gegenwärtig nicht. Die Gesellschaft hält eine angemessene feste Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die Einführung einer erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird aber für die Zukunft geprüft.

    Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1: Eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratmitglieder erfolgt gegenwärtig nicht. Die Gesellschaft hält eine angemessene feste Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die Einführung einer erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird aber für die Zukunft geprüft.

    Ziff. 5.4.6 Abs. 3: Die Gesellschaft verzichtet auf die Veröffentlichung eines Corporate Governance Berichts aus den oben genannten Gründen, in dem auch die Vergütung, aufgegliedert nach Bestandteilen, und die gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert angegeben werden.

    Ziff. 6.6 Abs. 2: Die Gesellschaft veröffentlicht aufgrund ihrer Größe und Struktur keinen gesonderten Corporate Governance Bericht gibt.

    Ziff. 7.1.1: Aus Kostengründen und Gründen der Angemessenheit erfolgen die Zwischenberichte nicht unter Beachtung der internationalen Standards. Im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresbericht werden diese Vorschriften natürlich entsprechend berücksichtigt.

    Ziff. 7.1.5: Die Gesellschaft verzichtet im Konzernabschluss auf die Erläuterung der Beziehungen zu Aktionären, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind, da der Aufwand und die Kosten mit Blick auf die Größe der Gesellschaft als unangemessen betrachtet wird.
  • dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom März 2009 grundsätzlich entsprochen wurde. Nicht angewandt wurden seit dem 6. August 2009 die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 18. Juni 2009 aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 3.10 S 5, 4.2.1 S. 1, 4.2.1 S. 2, 4.2.3 Abs. 2 S. 4, 4.2.3 Abs. 4 und 5, 4.2.3 Abs. 6, 4.2.5 Abs. 1, 4.2.5 Abs. 2, 5.1.2 Abs. 2 S. 3, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3, 5.4.6 Abs. 2 S. 1, 5.4.6 Abs. 3 und 7.1.5 bzw. vom Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2009 bis zum 5. August 2009 die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 6. Juni 2008 aus den Ziffern 3.8 Abs. 2, 3.10, 2, 4.2.1 S. 1, 4.2.1 S. 2, 4.2.3 Abs. 3 S. 4, 4.2.3 Abs. 4 und Abs. 5, 4.2.3 Abs. 6, 4.2.5 Abs. 1, 4.2.5 Abs. 2, 4.2.5 Abs. 3 S. 2, 5.1.2 Abs. 2 S. 3, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3, 5.4.6 Abs. 2 S. 1, 5.4.6 Abs. 3, 6.6 S2, und 7.1.5.

Bremen, im März 2010

Energiekontor AG

Der Vorstand

Dirk Gottschalk
Peter Szabo


Der Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender
Günter Lammers, stellv. Vorsitzender
Klaus-Peter Johanssen