22.03.2013

Energiegipfel am 21. März 2013 im Kanzleramt

Am 21. März 2013 trafen sich im Kanzleramt die Regierungschefs und –chefinnen der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin zum Energiegipfel und formulierten folgenden Beschlussvorschlag, in dem sie das weitere Vorgehen in Sachen EEG festlegten:

Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Vorbereitung des Energiegipfels am 21. März 2013 in Berlin

Beschlussvorschlag MPK 21.03.2013
TOP 2 Erneuerbare Energien

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Die bereits rechtlich verbindlich zugesagten Vergütungen für Bestandsanlagen werden nicht nachträglich gekürzt. Das gilt auch für Anlagen, für die es bereits rechtlich verbindliche Verpflichtungen gibt.

2. Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode soll eine grundlegende EEG-Reform erfolgen. Das EEG mit seinem Einspeisevorrang und seinen langfristig kalkulierbaren Vergütungssätzen hat sich bisher grundsätzlich bewährt. Investitionen in Erneuerbare Energien müssen langfristig sicher kalkulierbar bleiben und der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss weiter fortgesetzt werden können.

3. Die Ausnahmen von der EEG-Umlage sind anhand sachgerechter Kriterien zu überprüfen. Ziel ist es, Mitnahmeeffekte und missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden.

4. Bei Neuanlagen Erneuerbare Energien sind mögliche Beiträge zur Kostenreduktion zu prüfen.

5. Die Senkung der Stromsteuer ist zu prüfen.

6. Der europäische Emissionshandel soll zeitnah gestärkt werden, um einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung des Börsenstrompreises zu leisten.

7. Bund und Länder sind auf dieser Basis zu weiteren Gesprächen bereit. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder werden gemeinsam mit dem Chef BK in diesem Sinne ihre Arbeit an Eckpunkten zur Kostendämpfung fortsetzen und Ende Mai 2013 beenden.

(Protokollerklärung des Freistaates Sachsen und der Länder Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie des Saarlands:

Es sollte zu keiner Doppelbelastung des Kohlenbergbaus kommen.)


Kontakt:
Cerstin Kratzsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0421 33 04 105
cerstin.kratzsch@energiekontor.de