24.07.2007

Energiekontor AG/Vorstand beschließt erneut Aktienrückkauf

Bremen, den 24. Juli 2007. Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute beschlossen, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals längstens bis zum 23. November 2008 in Einklang mit den für Artikel 8 der Richtlinie 2003/6/EG erlassenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung EG 2273/2003) zurückzukaufen. Ein Wertpapierhandelshaus wird beauftragt, den Beschluss in Form eines Rückkaufprogramms über die Börse durchzuführen. Der Erwerb erfolgt in einer oder mehreren Tranchen. Die Aktien sollen nach dem insgesamt abgeschlossenen Erwerb mit Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.

Damit macht der Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 erteilten und bis zum 23. November 2008 geltenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.

Durch den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde das im Juli 2006 beschlossene Rückkaufprogramm beendet.

Kontakt: Bianca Frischer, Investor Relation
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