23.06.2011

Energiekontor AG beschließt Aktienrückkauf

Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und bis zum Ablauf der Ermächtigung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben, wobei auf die zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Das beauftragte Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG.

Es ist beabsichtigt, die Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.