Glossar

12-sm-Zone:
Dies ist das Seegebiet von der Küstenlinie bis zu einer festgelegten Seegrenze bis max. zwölf Seemeilen (sm) entfernt, in der der jeweils angrenzende Küstenstaat uneingeschränkte Hoheitsrechte besitzt. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für dieses Küstenmeer bei den angrenzenden Bundesländern.

Abgeltungsteuer:
Ab dem 1. Januar 2009 werden mit der Abgeltungssteuer alle Einnahmen aus Kapitalanlagen pauschal versteuert. Sie tritt an Stelle der bisherigen Kapitalsteuer. Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Dies bedeutet, nach Abzug des neuen Sparerfreibetrages von 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepartnern) wird auf die Auszahlungen aus Kapitalerträgen) die Abgeltungssteuer erhoben. Diese beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer, maximal allerdings 28 %.
Wer sich von der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung auf Grund seiner persönlichen Einkommenssituation befreien lassen möchte, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt einreichen, die auch dort erhältlich ist. Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % gibt es die Möglichkeit, diese Differenz zurück erstattet zu bekommen: Hier können die Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung mit einbezogen werden.

Abschaltgeschwindigkeit:
Die Windgeschwindigkeit, bei der sich eine Windkraftanlage (WKA) aus Sicherheitsgründen abgeschaltet (i.d.R. ca. 25m/s).

Abschattung:
Verminderung der Windgeschwindigkeit durch Hindernisse (z.B. Bäume, Wald, Häuser, andere Windkraftanlagen). Dadurch entstehen Turbulenzen, die dazu führen, dass die Anlagen nicht die volle Leistung bringen. Die Abschattung wird in den Ertragsprognosen berücksichtigt.

Agio: 
Aufgeld, Ausgabeaufschlag. Betrag, um den der Preis den Nennwert eines Wertpapiers übersteigt. Bei Ausgabe von Wertpapieren wird regelmäßig ein verlorener, nicht von der Emittentin rückzahlbarer Ausgabeaufschlag von 3-5 % der Zeichnungssumme (des Nennwertes) erhoben.

Anleihe: 
Eine Anleihe, auch Inhaber-Teilschuldverschreibung genannt, ist ein festverzinsliches Wertpaper zur langfristigen Kreditfinanzierung des Herausgebers. Es wird ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gezahlt. Nach dem Ende der Laufzeit besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, also dem Nennwert in voller Höhe.
Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen mit vor Ausgabe festgelegter Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung.

Anleihegläubiger:
Anleger, Käufer, Inhaber von Anleihen, welche die Rechte daraus gegenüber der Anleiheschuldnerin geltend machen können. Vertragspartner der Anleiheschuldnerin.

Anleiheschuldnerin: 
Ausgebende (Emittentin) einer Anleihe. Empfängerin/ Verwenderin des Anleiheerlöses. Vertragspartnerin der Anleihegläubiger.

Ausschüttung:
Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse (d.h. die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben) werden regelmäßig an die Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kommanditeinlage ausgeschüttet. Über die Höhe der Ausschüttung beschließt die Gesellschafterversammlung. Die Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn oder Jahresertrag des Fonds. Dieser kann höher oder niedriger sein als die Ausschüttung.

Asynchrongenerator:
Die Drehzahl, also die Frequenz des Rotorfeldes eines Asynchrongenerators unterscheidet sich von der Netzfrequenz. Über diese Differenz kann elektrische Energie ins Netz gespeist werden. Bei WKAs werden üblicherweise doppeltgespeiste Asynchrongeneratoren verwendet. Diese bieten gegenüber einfachgespeisten den Vorteil, dass sie in einem größeren Drehzahlbereich betrieben werden könnten.

AWZ:
Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist das Seegebiet, das sich an das Küstenmeer seewärts der 12-sm-Grenze anschließt. Für die Bundesrepublik Deutschland ist der Bereich der AWZ mit dem Gebiet des Festlandsockels identisch. Der Festlandsockel ist der seewärts des Küstenmeeres gelegene Meeresboden und Meeresuntergrund der Unterwassergebiete bis zu einer Ausdehnung von maximal 200 sm.

Beitrittserklärung:
Die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) ist als Anlage dem Beteiligungsprospekt beigefügt. Sie ist vom Anleger vollständig auszufüllen. Der Beitritt wird wirksam durch die schriftliche Annahme und durch Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis durch die Geschäftsführung.

Beteiligungsprospekt:
Der Beteiligungsprospekt ist Grundlage des Beitritts eines Anlegers als Gesellschafter an einer Fondsgesellschaft. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospektangaben soll jeweils durch eine nach IDW 4 Standard vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung festgestellt werden. Der hierüber erstellte Bericht wird jedem potentiellen Anleger auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird jeder Verkaufsprospekt vor Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kraft Gesetz auf dessen Vollständigkeit geprüft.

Betreibergesellschaft:
Betreibergesellschaften oder Projektgesellschaften werden die Gesellschaften genannt, die sämtliche für den Betrieb des Windparks notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse halten sowie über die Eigentumsrechte an den Windkraftanlagen und der notwendigen Infrastruktur verfügen.

Betriebsergebnis:
Das Betriebsergebnis ergibt sich als Gewinn oder Verlust aus der Differenz der jährlich abgegrenzten Erträge (Einspeiseerträge, Zinserträge) und Aufwendungen (z.B. Pachten, Abschreibungen und sonstiger Sach- und Verwaltungsaufwand). Diese steuerlich ausgerichtete, periodengerecht abgegrenzte Betriebsergebnisrechnung unterscheidet sich von der Liquiditätsrechnung (Zu- und Abflussrechnung) mit ihren Begriffen Einnahmen, Ausgaben, Überschuss, Unterdeckung.

Bft.:
Beaufort, Windstärke-Skala.

Blindstrom:
Blindstrom ist der Strom, der bei induktiven Verbrauchern, z.B. Motoren, Transformatoren, Vorschaltgeräten, Induktionsöfen usw., also Spulen jeder Ausführung, zur Erzeugung eines Magnetfeldes benötigt wird. In Deutschland wird Windparkbetreibern dafür Geld in Rechung gestellt, in anderen Ländern wird er zum Teil vergütet.

BlmSchG-Verfahren:
Genehmigungsverfahren u.a. für Windparks nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, anzuwenden bei allen Offshore-Windparks innerhalb der 12-sm-Zone bei mehr als fünf Anlagen.

BRW:
Borkum Riffgrund West

BSH:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg. Genehmigungsbehörde für Offshore-Projekte in der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens sind u.a. Fragen der Sicherheit des Schiffsverkehrs und der Verkehrsführung im Bereich der Küstengewässer und der AWZ zu berücksichtigen. Öffentliche Auslegungen von Antragsunterlagen sind fester Verfahrensbestand.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Die BaFin ist eine selbstständige Bundesanstalt mit Sitz in Bonn und Frankfurt a. M. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland (Allfinanzaufsicht). Diese Funktionen und Tätigkeiten werden "nur im öffentlichen Interesse" wahrgenommen. Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter.

Bundesverband WindEnergie (BWE):
Der BWE wurde 1996 gegründet und vertritt die Interessen der Branche (Mitglieder 19.000 (Mai 2006)). Geschäftsstelle ist Osnabrück; der BWE ist aber auch mit einem Hauptstadtbüro in Berlin vertreten. Monatlich bringt der BWE die Zeitschrift "Neue Energie" heraus (Auflage: 24.000).

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass z.B. Einkünfte eines Bürgers, der in einem Staat seinen Wohnsitz hat und aus dem anderen Staat Einkünfte bezieht, in beiden Staaten besteuert werden.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung (EEG) genannt, soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll. Gegenwärtig wurde das deutsche EEG von 47 Staaten der Erde in seinen Grundzügen übernommen.

Eigenkapital:
Im Gegensatz zum Fremdkapital besteht das Eigenkapital einer Gesellschaft aus den Beteiligungen der Anleger (Kommanditisten). Das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital ist ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Sicherheit. Der Eigenkapitalanteil sollte laut Kriterien des BWE bei mindestens 30 % liegen.

Einkommenssteuergesetz (EStG):
Gesetzliche Grundlage für die steuerliche Behandlung einer Beteiligung an einem deutschen Projekt. Im letzten Jahr hat vor allen Dingen die Einführung des § 15b und die damit verbundene Abschaffung von steuerlichen Vorteilen in den Anfangsjahren für Diskussionen gesorgt.

Einspeisevergütung:
Die Summe, die an die Windparkbetreiber aufgrund der Stromlieferung von einem Energieversorgungsunternehmen gezahlt wird. Die Einspeisevergütung ist durch das portugiesische Einspeisegesetz geregelt.

Emission:
Auf dem Kapitalmarkt und im Börsenhandel bezeichnet man als Emission oder auch Platzierung die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren (Aktien, Fondsanteile, Anleihen, Geld) an einem organisierten Kapitalmarkt (bspw. Börse).

Emittent:
Der Herausgeber einer Emission von Wertpapieren auch Anleiheschuldner. Als Herausgeber können neben einzelnen Unternehmen (Unternehmensanleihe) z. B. auch der Bund (Staatsanleihen und andere Bundeswertpapiere), Länder und Gemeinden oder Banken (Bankschuldverschreibung, Pfandbriefe) auftreten.

Entwicklungs KG/Planungsgesellschaft:
Die Planungsgesellschaft Energiekontor Offshore GmbH & Co. Entwicklungs KG ist eine Risikokapital-Gesellschaft, die Offshore-Windparks plant und projektiert. Sie wird hier mit Entwicklungs KG bezeichnet. (Zu unterscheiden von der Betreiber KG.)

Erneuerbare Energien:
Energiequellen, die nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Solarstrahlen, Erdwärme und Gezeitenkraft. Diese können entweder direkt oder indirekt in Form von Biomasse, Wind, Wasserkraft und Umgebungswärme genutzt werden.

Fremdkapital:
Das Fremdkapital besteht aus den Krediten einer Gesellschaft.

Fundament:
Um eine Windkraftanlage sicher zu verankern, steht sie auf einem Fundament. Die notwendige Art des Fundaments wird durch ein Bodengutachten für einen spezifischen Standort ermittelt. Je weicher der Boden ist, desto tiefer muss gegründet werden. Es gibt z.B. Flach- oder Pfahlfundamente. Besondere Aufmerksamkeit wird in den letzten Jahren den Fundamenten für Offshore-Windkraftanlagen gewidmet, da diese dem Wasser und damit auch der Strömung ausgesetzt sind.

Generator:
Der Generator einer Windkraftanlage verwandelt mechanische Energie in elektrische Energie. Generatoren für Windkraftanlagen unterscheiden sich von herkömmlichen Kraftwerksgeneratoren, da der Generator einer WKA an eine Leistungsquelle (den Rotor) mit stark schwankender mechanischer Leistung (Drehmoment) angeschlossen ist. Als Generator für eine WKA wird in der Regel ein Asynchrongenerator verwendet.

Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft. Er ist einer der wichtigsten Verträge und in der Anlage zum Emissionsprospekt vollständig abgedruckt.

Girosammelverwahrung:
Die Girosammelverwahrung ist eine verbreitete Art der Verwahrung von Wertpapieren. Häufig existiert für jedes börsennotierte Unternehmen nur noch eine einzige Aktie als Sammelurkunde in Papierform. Die Information darüber, wem welcher Anteil an der Sammelurkunde zusteht wird u. a. beim Zentralverwahrer gespeichert. In Deutschland wird diese Leistung von der Firma Clearstream in Frankfurt ausgeführt.

Globalurkunde:
Sammelurkunde. Nicht in Form einer Einzelurkunde vorliegendes Wertpapier. Mehrzahl von Wertpapieren (Teilschuldverschreibungen), die aus Vereinfachungsgründen in einer Urkunde zusammengefasst sind.

Grüne Zertifikate:
Mit der Einführung des Emissionshandels in der Europäischen Union wurden die so genannten grünen Zertifikate eingeführt. Die Betreiber von klimaschädigenden Anlagen erhalten kosten-lose Zertifikate. Durch diese Zertifikate werden die Betreiber von umweltschädigenden Anlagen zu einem Ausstoß einer genau festgelegten Menge an CO2 berechtigt. Verursacht eine Anlage mehr Emissionen, muss der Betreiber zusätzliche Zertifikate ankaufen. Umgekehrt ermöglicht eine Reduzierung der Emissionen, die überzähligen Berechtigungen zu verkaufen und so Gewinn zu machen. Langfristiges Ziel ist, die Senkung der klimaschädigenden Emissionen.

Infraschall:
Infraschall ist ein Schall außerhalb des menschlichen Hörbereichs mit sehr niedrigen Frequenzen unter 20 Hertz. Er ist sehr weit verbreitet und hat laut langjähriger Untersuchungen keinerlei negativen Einfluss auf den menschlichen Organismus.

Inhaberschuldverschreibung: 
Anleihe, Inhaberpapiere, die den Emittenten verpflichten, an den jeweiligen Inhaber der Anleiheurkunde die Zinsen und den Rücknahmebetrag bei Fälligkeit der Papiere zu leisten. Der jeweilige Inhaber der Wertpapierurkunde ist stets der Forderungsinhaber. Übliche Form für heute emittierte Anleihen.

ISIN:
International Securities Identification Number. Das System der Wertpapierkennnummern (WKN) ist in Deutschland auf den internationalen Standard ISIN umgestellt worden.

Kaufpreis:
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag und den Stückzinsen.

Kilowattstunden (kWh):
Die Kilowattstunde ist die Einheit für die Energie je Zeiteinheit. In kWh wird auch der Strom gemessen, der von einer WKA in das Netz eingespeist wird.

Kommanditgesellschaft (KG): 
Eine Personengesellschaft, die aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) besteht, die mit ihrem gesamten Vermögen haften und mindestens einem oder mehreren Gesellschaftern (Kommanditisten), dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist. Die Haftsumme des Kommanditisten ist ins Handelsregister einzutragen.

Kommanditist:
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.

Lichtgrau: 
Die ersten Windkraftanlagen waren weiß gestrichen, heute ist man aufgrund der weniger starken Leuchtkraft und Reflexion zu einem Anstrich von Turm und Rotor in einem leicht gedeckten Weiß übergegangen.

Megawatt (MW):
Größe, mit der die Leistung einer Windkraftanlage gemessen wird. 1 MW = 1000 kW = 1.000.000 W. Zum Vergleich: eine Glühbirne hat 60 W.

Nabenhöhe:
Die Nabenhöhe ist die Höhe, in der sich die Nabe des Windrotors befindet. Die Nabe ist die Komponente des Rotors, an dem die Rotorblätter befestigt sind. Die an der Nabenhöhe vorherrschenden Windverhältnisse sind maßgebend für den Stromertrag.

Nennwert:
Nennbetrag. Nominalwert einer Aktie, Anleihe usw. Der Nominalwert entspricht dem Anlage-Rückzahlungsbetrag eines Wertpapiers.

NLPV:
Nationalparkverwaltung

Offshore-Windparks:
Windkraftanlagen auf See.

OWP:
Abkürzung für Offshore-Windpark

Pitchregelung:
Die Leistungs-/Geschwindigkeitsregelung einer Windkraftanlage erfolgt neben der Regelung über das Netz über die Flügel. Bei einer Pitchregelung ist es möglich, die Blätter einer Windkraftanlagen zu verstellen, d.h. bei weniger Wind stehen die Blätter mehr im Wind, je mehr der Wind zunimmt, desto stärker werden die Blätter aus dem Wind gedreht.

Platzierung:
Unter Platzierung versteht man den Zeitraum, in dem Kapital von Privatanlegern für einen Fonds eingeworben wird. Ist der Fonds platziert, sind alle Anteile verkauft.

Progressionsvorbehalt:
Ein Begriff aus dem Steuerrecht. Bei geschlossenen Fonds taucht dieser Begriff im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Ländern auf. Steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wirken sich auf den Steuersatz aus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.

Projektgesellschaft:
Siehe Definition der Betreibergesellschaft.

Prospekthaftung:
Haftung des Emittenten für absichtlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig erteilte Angaben in Verkaufs-, Wertpapier- oder Börsenprospekten.

Publikums-Fonds:
Im Gegensatz zum Private Placements wenden sich Publikum-Fonds an einen großen Kreis von meist privaten Anlegern.

ROV:
Raumordnungsverfahren. Die Landesplanungsbehörden führen Raumordnungsverfahren durch, in denen raumbedeutsame Vorhaben von überörtlicher Bedeutung untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt werden. In einem Raumordnungsverfahren werden die Auswirkungen der Vorhaben auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie kultur- und sonstige Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet.

Schallentwicklung:
Entscheidend für die Genehmigung eines Windparks ist die Einhaltung von bestimmten Lärmwerten, die durch in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) geregelt sind. Diese sind je nach Art der Bebauung unterschiedlich.

Schattenwurf:
Eine Windkraftanlage verursacht Schatten. Je höher die Sonne steht, desto kürzer ist dieser Schatten. Bei tief stehender Sonne, also im Winter oder abends, ist der Schatten entsprechend länger. Dreht sich die Anlage, wird der sich bewegende Schatten oft als störend wahrgenommen. Es kann daher Standorte geben, an denen Anlagen zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet werden müssen, wenn sich im Schattenbereich der Anlage Wohnhäuser befinden.

SeeAnIV:
Seeanlagenverordnung. Das BSH genehmigt in Nord- und Ostsee nach der SeeAnIV die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von Anlagen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland, die der Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder anderen wirtschaftlichen Zwecken dienen.

Sensitivitätsanalyse:
Die Sensitivitätsanalyse gibt Aufschluss darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg ändert, wenn einzelne ausgewählte Einflussfaktoren (z.B. Energieertrag, Reparaturkosten) von der Prognoserechnung abweichen und alle anderen Parameter konstant bleiben.

Sicherheitsabschlag:
Prognosen bergen immer Unsicherheiten. Um diese zu berücksichtigen, werden von den Annahmen immer Abschläge vorgenommen, um die Sicherheit für den Investor zu erhöhen.

SKN:
Seekarten-Null, Bezug für Höhenangaben.

Stallregelung:
Im Gegensatz zur Pitchregelung wird die Stallregelung vor allem bei kleineren Anlagen genutzt. Hier erfolgt die Leistungsregelung nur über die Bauweise der Blätter. Durch den so genannten Strömungsabriss verstärkt sich bei zunehmendem Wind der Widerstand und die Anlagen überdrehen nicht.

Stückzinsen:
Die Zinsauszahlung bei einer Anleihe erfolgt unabhängig vom persönlichen Einzahlungstermin einmal jährlich für alle Investoren in gleicher Höhe. Bei einer Anleihe ist aber grundsätzlich auch eine spätere Einzahlung möglich. Die sogenannten Stückzinsen sind Zinsen, die durch eine nach dem Zinsbeginn liegende Einzahlung entstehen. Sie müssen durch den Investor je nach Einzahlungstermin entsprechend mit berücksichtigt werden, werden dann aber mit den Zinszahlungen ausgeschüttet Es entstehen also dadurch keine Mehrkosten, sondern die Stückzinsen stellen die Differenz zwischen tatsächlichem Zinsanspruch auf Grund des Einzahlungstermin und den ausgeschütteten Zinsen dar.

StufenzinsAnleihe: 
Die StufenzinsAnleihe ist eine Anleihe, deren Verzinsung in Stufen ansteigt. Das eingezahlte Kapital wird ebenfalls in Stufen zurückgezahlt.

Teilschuldverschreibungen:
Entspricht der Anleihe. Bei der Teilschuldverschreibung erfolgt die Herausgabe der Anleihe im Wege einer Stückelung in einer definierten Anzahl von Teilen.

Totalverlust:
Ein Totalverlust entsteht, wenn ein Anleger sein gesamtes investiertes Kapital verliert.

Turm:
Der Turm einer Windkraftanlage kann aus Stahl oder Beton bestehen. Immer wieder geprüft wird auch der Einsatz von Gittermasten. Der Vorteil ist die leichtere Bauweise, dem gegenüber stehen die höheren Wartungskosten.

Verbraucherinformation:
Die Verbraucherinformation zum Fernabsatzgesetz soll den Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden im Fernabsatz schützen. Der Gesetzgeber hat die Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher (hier der Anleger) rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung neben den bereits im Beteiligungsprospekt enthaltenen ausführlichen Informationen gesondert schriftlich aufzuklären. Diese Informationen zum Fernabsatzgesetz liegen dem Prospekt bei.

Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG): 
Verkaufsprospekte müssen nach den Bestimmungen des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes anhand des VerkProspG vom 28.10.2004 veröffentlich werden.

Verlustvortrag:
Anfängliche steuerliche Verluste können auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zweck der steuerlichen Verrechnung vorgetragen werden.

Vermögensanlage-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV):
Die VermVerkProspV regelt die Bestimmungen des VerkProspG.

VTG:
Verkehrstrennungsgebiet, Schifffahrtsstraßen, die für bestimmte Schiffe bindend sind.

WEA:
Windenergieanlage

Wertpapier: 
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Wertpapiere lassen sich ohne Schwierigkeiten übertragen oder verkaufen.

Wertpapierdepot: 
Ein Wertpapierdepot ist eine Verwahrmöglichkeit für Wertpapiere aller Art. Das Kreditinstitut, bei dem der Anleger das Wertpapierdepot führt, verbucht hierauf Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Mindestens einmal pro Jahr bekommt der Anleger einen Depotauszug, auf dem Stückzahl und Wert der Anlagen verzeichnet sind. Im Bereich der Verwahrung von Fonds spricht man auch von einem Anlagekonto. Der Begriff Wertpapierdepot wird häufig synonym zu der Gesamtheit aller Anlagen eines Anlegers benutzt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Portfolio. Dividenden oder Zinsen von Wertpapieren sowie Depotgebühren werden auf einem separaten Verrechnungskonto verbucht.

Windgeschwindigkeit: 
Die Windgeschwindigkeit ist die zentrale Größe für den Ertrag eines Windparks. Sie wird in der Windkraftbranche in Meter pro Sekunde gemessen. Laut Kriterien des BWE sollte die durchschnittliche Windgeschwindigkeit an einem geeigneten Standort für Windkraftanlagen nicht niedriger als 5,7 m/s in Nabenhöhe sein.

Windgutachten: 
Die Windgeschwindigkeit an einem Standort wird von einem Experten berechnet und in einem Gutachten zusammengetragen. Für ein Gutachten werden sowohl die Wetterdaten nahe liegender Wetterstationen berücksichtigt als auch, soweit vorhanden, Ertragsdaten von Nachbarstandorten mit entsprechenden Programmen hochgerechnet. Für die Einschätzung eines konkreten Standortes werden umliegende Hindernisse, Hügel, Berge, Bäume mit berücksichtigt. Am Ende eines Gutachtens steht die Windgeschwindigkeit eines Standortes in Metern pro Sekunde in Nabenhöhe.

Zeichnung: 
Unterschriftsleistung, mit der sich der Erwerber zum Erwerb und zur Zahlung des auf dem Zeichnungsschein angegebenen Betrages und zu den vorgesehenen Bedingungen verpflichtet.

Zeichnungsfrist: 
Zeitraum, in dem die Zeichnung neu aufgelegter Wertpapiere möglich ist.

Zinsen: 
Preis für die Überlassung von Kapital.