30.03.2009

Vorstand beschließt Aktieneinziehung

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2008 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat im Jahr 2008 insgesamt 233.700 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1.- je Aktie aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben.

Der Vorstand hat heute von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, 233.700 Stück Aktien der Gesellschaft einzuziehen und das Grundkapital von € 15.011.310.- um € 233.700.- auf € 14.777.610.- herabzusetzen. Der Aufsichtsrat hat heute dieser Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung wird durch die Einziehung im Wege der Ausbuchung der Aktien vom Aktiendepot der Gesellschaft durchgeführt.