25.06.2008

Vorstand beschließt erneut Aktienrückkauf

Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2008 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals längstens bis zum 18. Dezember 2009 nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2272/2003 der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zurückzukaufen. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhandelshauses erfolgen, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG trifft und hierfür nicht mehr als € 8.000.000.- als Gesamt-kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten aufwenden soll.
Es ist beabsichtigt, die Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen.
Die wöchentlichen Zusammenfassungen zum Rückkaufprogramm stehen auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations unter äAktie“ zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Kontakt:Cerstin Kratzsch,
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 (421) 3304-105
E-Mail: ir@energiekontor.de