FAQ

1. Welches Risiko gehe ich mit der Anleihe ein?

Diese berechtigte Frage stellt sich so gut wie jeder bei der Investition in eine Stufenzinsanleihe oder in eine Unternehmensanleihe.
Beachten Sie hierzu auch den Risikohinweis.

Wie sicher ist mein Geld? 

a) Stufenzinsanleihe
Ein wesentlicher Vorteil der Stufenzinsanleihe ist die hohe Sachwertabsicherung, welche sich aus den im Prospekt genannten Windparks ergibt. Diese ansonsten schuldenfreien Windparks sind zu Gunsten der Emittentin verpfändet. Sollte die Anleiheschuldnerin ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, können diese Windparks durch die Emittentin als erstrangige Sicherheit verwertet werden.

Da die Windparkstandorte langfristig über die Anleihelaufzeit hinaus gesichert sind und sich die Standorte überwiegend auf sogenannten Windvorrangflächen befinden, welche von den entsprechenden Gemeinden für einen langen Zeitraum allein für die Windnutzung ausgewiesen wurden, ergibt sich die hohe Werthaltigkeit der Windparks. Ferner verfügen die Anlagen aufgrund der mehrjährigen Laufzeit über fundierte und damit belastbare Ertragserfahrungen, welche Grundlage für die konservative Einnahmenkalkulation waren. Durch regelmäßige Wartungsarbeiten und neue Servicekonzepte kann davon ausgegangen werden, dass die Windkraftanlagen länger als die allgemein prognostizierte Laufzeit von 20 Jahren betrieben werden können.

b) Unternehmensanleihe
Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier zur Unternehmensfinanzierung in globaler verbriefter Form. Es handelt sich um eine Anleihe, auch Inhaber-Teilschuldverschreibung genannt. Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gezahlt. Der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals in voller Höhe, d. h. dem Nennwert, unterliegt auch keinem Kursrisiko.
Die Energiekontor AG ist Emittentin (Anleiheschuldnerin); der Inhaber der Wertpapiere ist Anleihegläubiger. Im Gegensatz zur Energiekontor StufenzinsAnleihe ist eine Unternehmensanleihe einzig von der Bonität der Emittentin abhängig.

2. Wofür wird die Anleihe verwendet?

a) Stufenzinsanleihe
Mit der Stufenzinsanleihe werden ausschließlich die im Prospekt genannten Windparks finanziert. Der Nettoerlös wird vollständig in Form von Darlehn den Windparkgesellschaften zur kompletten Übernahme bzw. Finanzierung der Geschäftsbetriebe der Windparks zur Verfügung gestellt. In den Windparkgesellschaften befindet sich außer dem Anleihekapital kein weiteres Fremdkapital. Die ansonsten schuldenfreien Windparks werden zu Gunsten der Emittentin erstrangig abgetreten.

b) Unternehmensanleihe
Der Nettoerlös der Teilschuldverschreibungen wird im Rahmen der Geschäftszwecke der Anleiheschuldnerin verwendet. Die Anleiheschuldnerin beabsichtigt insbesondere, den Nettoerlös ganz oder teilweise Tochter- und anderen Konzerngesellschaften der Energiekontor AG bzw. Windpark-Betreibergesellschaften für Vor-, Zwischen- und Refinanzierungen von Windparkprojekten (On-/Offshore) sowie Solarprojekten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollen durch den Einsatz von Anleihegeldern auch Kredite aus Projekten zurückgeführt werden. Dies betrifft Vertriebsprojekte und Projekte für den Eigenbestand der Emittentin.

3. Was unterscheidet eine Anleihe von Aktien?

Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern eine feste jährliche Zinszahlung über die gesamte Laufzeit geleistet. Darüber hinaus sind die Zeichner der Inhaber-Teilschuldverschreibung aufgrund der klar begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen. Nach dem Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung des Kapitals in voller Höhe, d.h. dem Nennwert, er unterliegt damit auch keinem Kursrisiko.

4. Wird ein Wertpapierdepot benötigt?

Ja! Ein Girokonto alleine reicht für die Anleihe nicht aus. Sollten Sie noch kein Wertpapierdepot haben, wenden Sie sich einfach an Ihre Hausbank oder eröffnen Sie ein Depot bei einer Online-Bank.

5. Wie werde ich Anteilseigner?

1) Zunächst ermitteln Sie ihren genauen Kaufpreis, der sich aus dem Nennwert und den Stückzinsen (sofern die Einzahlung nach Zinslaufbeginn erfolgt) zusammensetzt. Dann schicken Sie uns den ausgefüllten Zeichnungsschein zu, der sich im Prospekt befindet. Nach der Eingangsbestätigung von Energiekontor überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Emittentin. Im Verwendungszweck der Überweisung tragen Sie bitte Ihren Namen ein.

2) Nach dem Zahlungseingang wird die Schuldverschreibung über das Bankhaus Neelmeyer AG in Ihr Wertpapierdepot übertragen. Ihre Depotbank erstellt daraufhin eine Depoteingangsanzeige für Sie.

6. Warum sind beim Kauf Stückzinsen zu bezahlen?

Die Zinsauszahlung bei einer Anleihe erfolgt unabhängig vom persönlichen Einzahlungstermin einmal jährlich für alle Investoren in gleicher Höhe. Bei einer Anleihe ist aber grundsätzlich auch eine spätere Einzahlung möglich. Die sogenannten Stückzinsen sind Zinsen, die durch eine nach dem Zinsbeginn liegende Einzahlung entstehen. Sie müssen vom Investor je nach Einzahlungstermin entsprechend berücksichtigt werden. Mit den jährlichen Zinszahlungen werden sie dann aber wieder ausgeschüttet. Es entstehen also dadurch keine Mehrkosten, sondern die Stückzinsen stellen die Differenz zwischen tatsächlichem Zinsanspruch aufgrund des Einzahlungstermins und den ausgeschütteten Zinsen dar.
Stückzinsen sind somit kein Aufgeld, sondern ein Ausgleich für den späteren Beitritt des Anlegers.

7. Wie erfahre ich die Höhe der Stückzinsen?

Im jeweiligen Verkaufsprospekt finden Sie einige Beispielrechnungen zur Höhe möglicher Stückzinsen. Oder rufen Sie uns zur genauen Berechnung auch gerne an.

8. Bin ich von der Abgeltungssteuer betroffen?

Seit dem 1. Januar 2009 ist sie Realität, die Abgeltungssteuer: Mit ihr wurde die Einkommenssteuer für Zinseinnahmen vereinheitlicht, d.h. auf die ausgezahlten Zinserträge wird nach Abzug des Sparerfreibetrages (Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank abgeben) von 801 Euro (1602 Euro bei Ehepartnern) die Abgeltungssteuer erhoben. Diese beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Sollten Sie von der Steuerpflicht befreit sein, können Sie den Steuerabzug vermeiden, indem Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der depotführenden Bank einreichen, die Sie bei Ihrem Finanzamt erhalten. Falls Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, diese Differenz zurück erstattet zu bekommen: Beantragen Sie einfach die Einbeziehung Ihrer Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung.
Übrigens: Durch Anwendung des Freibetrages hat bei einer (ausschließlichen) Beteiligung bis zu 11.000 Euro die Abgeltungssteuer keinerlei Einfluss auf Ihre Zinsauszahlungen.

9. Kann ich die Anleihe vorzeitig kündigen?

Die Anleihen können jederzeit verkauft oder übertragen werden. Die Anleihe wird an einer deutschen Wertpapierbörse zum Handel angemeldet.
Eine vorzeitige Kündigung der Anleihen ist nicht möglich.

10. Sind die Anleihen übertragbar?

Ja! Da es sich um "Inhaberpapiere" handelt, ist die Übertragung, z.B. durch Verkauf an Dritte oder an Verwandte unproblematisch. Sie wird durch Ihre Depotbank abgewickelt.