Corporate Governance 2007

Erklärung der Energiekontor AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären,

  • dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 12. Juni 2006 grundsätzlich entsprochen wird. Nicht angewandt werden die folgenden Empfehlungen:

    Ziff. 3.8 Abs. 2: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung ist für Aufsichtsrat und Vorstand kein Selbstbehalt vorgesehen. Ein Selbstbehalt besteht allerdings für Organmitglieder mit einem Aktienanteil von mehr als 10 %.

    Ziff. 3.10 S. 1 und S. 2: Vorstand und Aufsichtsrat verzichten im Geschäftsbericht auf einen Corporate Governance Bericht. Sie verzichten auch darauf, die Abweichungen von den Empfehlungen und Anregungen des Kodex im einzelnen zu erläutern. Es wird jeweils nur die aktuelle Erklärung veröffentlicht.

    Ziff. 4.2.1 S. 1: Der Vorstand besteht aus zwei Personen; ein Vorsitzender oder Sprecher ist derzeit nicht ernannt.

    Ziff. 4.2.3 Abs. 3 S. 4: Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) ist nicht vereinbart.

    Ziff. 4.2.3 Abs. 4: Der Aufsichtsratsvorsitzende wird darauf verzichten, die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderungen zu informieren.

    Ziff. 4.2.5 Abs. 1: Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nicht in einem Vergütungsbericht, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem in allgemein verständlicher Form erläutert.

    Ziff. 4.2.5 Abs. 2: Die Darstellung der konkreten Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans oder vergleichbarer Gestaltungen für Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter umfasst nicht deren Wert. Bei den Versorgungszusagen wird nicht jährlich die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds angegeben.

    Ziff. 4.2.5 Abs. 3: Es werden keine Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen in einem Vergütungsbericht gemacht.

    Ziff. 5.1.2 Abs. 2 S. 3: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht festgelegt.

    Ziff. 5.3.1: Da der Aufsichtsrat der Energiekontor AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse nicht sinnvoll.

    Ziff. 5.3.2: Ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) besteht nicht. Die für den Prüfungsausschuss vorgesehenen Aufgaben werden vom gesamten Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen.

    Ziff. 5.4.3 Satz 2: Eine Befristung von Anträgen auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zur nächsten Hauptversammlung ist nicht vorgesehen.

    Ziff. 5.4.7 Abs. 2 S. 1: Eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratmitglieder erfolgt gegenwärtig nicht, wird für die Zukunft aber geprüft.

    Ziff. 5.4.7 Abs. 3: Die Gesellschaft verzichtet auf die Offenlegung der gezahlten Vergütung oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

    Ziff. 7.1.1 Satz 2 und 7.1.2 Satz 3: Die Gesellschaft gibt lediglich einen Halbjahresfinanzbericht gemäß § 37x WpHG heraus.

    Ziff. 7.1.5: Die Gesellschaft verzichtet auf die Erläuterung der Beziehungen zu Aktionären, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind, im Konzernabschluss.
  • dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom März 2006 grundsätzlich entsprochen wurde. Nicht angewandt wurden die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 12. Juni 2006 aus den Ziffern 3.8 Abs. 2, 3.10 S. 1 und S. 2, 4.2.1 S. 1, 4.2.3 Abs. 3 S. 4, 4.2.3 Abs. 4, 4.2.5 Abs. 1, 4.2.5 Abs. 2, 4.2.5 Abs. 3, 5.1.2 Abs. 2 S. 3, 5.3.1, 5.3.2, 5.4.3 S. 2, 5.4.7 Abs. 2 S. 1, 5.4.7 Abs. 3, 7.1.1 S. 2 und 7.1.2 S. 3, 7.1.5 bzw. die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 2. Juni 2005 Ziffern 3.8 Abs. 2, 3.10 S. 1 und S. 2, 4.2.1 S. 1, 4.2.3 Abs. 2 S. 4, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.3 Abs. 4, 4.2.4, 5.1.2 Abs. 2 S. 3, 5.3.1, 5.3.2, 5.4.3 S. 2, 5.4.7 Abs 2, 5.4.7 Abs. 3, 7.1.1 S. 2 und 7.1.2 S. 3, 7.1.5

Bremen, im März 2007

Energiekontor AG

Der Vorstand

Dirk Gottschalk
Peter Szabo


Der Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens
Vorsitzender