Erklärung der Energiekontor AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG und zur Unternehmensführung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären,
Bremen, im März 2011
Energiekontor AG
Der Vorstand
Dirk Gottschalk
Thomas Walther
Peter Szabo
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender
Die Energiekontor AG entwickelt Projekte im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere Windparks. Das Prinzip Nachhaltigkeit ist uns nicht nur im Rahmen der Wertschöpfung wichtig, sondern auch in Bezug auf unsere Unternehmensführung.
Verantwortungsbewusste und unabhängige Unternehmensführung
Energiekontor wurde 1990 als eines der ersten privaten Unternehmen der Regenerativbranche gegründet. Das Geschäftsmodell von Energiekontor deckt die komplette Wertschöpfungskette bei der Entwicklung von Windparks ab. Diese beinhaltet die Standortsicherung, die wirtschaftliche und technische Planung, die Finanzierung, die Errichtung und den Vertrieb, sowie das technische und kaufmännische Management von Windparkprojekten. Als unabhängiges und mittelständisch geprägtes Unternehmen ist es unser Ziel Investitionen in Windkraft ökonomisch zu gestalten.
Mit dem Ausbau der Windkraft tragen wir darüber hinaus zur umweltfreundlicheren Energieversorgung bei. Langfristig ist es unser Ziel, eine Vollversorgung aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Durch flache Hierarchien einerseits und langjährige Erfahrung andererseits gelingt es uns, auf Marktveränderungen schnell und unkonventionell zu reagieren. Unsere Kernkompetenz stellt die Entwicklung von Windparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien dar. Als eines der wenigen mittelständischen Unternehmen entwickeln wir Windparks nicht nur an Land (onshore) in Deutschland, Großbritannien und Portugal, sondern auch im Meer (offshore), sowohl innerhalb der 12-Seemeilen-Zone als auch in der AWZ (Ausschließlichen Wirtschaftszone). Gerade in der Offshore-Entwicklung sehen wir große Potenziale für das Unternehmen und die gesamte Branche.
Entsprechenserklärung
In wesentlichen Teilen erfüllen wir die Anforderungen des Corporate Governance Kodex, wenden jedoch einige Ausnahmen an, da wir auf Grund der Größe des Unternehmens einige dieser Grundsätze unter ökonomischen Aspekten für nicht sinnvoll umsetzbar halten. Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde fristgerecht veröffentlich und steht Ihnen hier dauerhaft zur Verfügung.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Energiekontor AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Das Unternehmen erfüllt die an eine Aktiengesellschaft gestellten gesetzlichen Anforderungen und in der Corporate Governance weitestgehend die mit dem Kodex verbundenen Anforderungen. Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand
Der Vorstand der Energiekontor AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Sie führen als Leitungsorgan gemeinsam die Geschäfte der Gesellschaft. Die Vorstände sind der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags- und Finanzlage, die Personalsituation, die Unternehmensplanung, anstehende Investitionen und das Risikomanagement.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Konzerns. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig informiert und in alle Entscheidungen von zentraler Bedeutung für die weitere Unternehmensentwicklung eingebunden. Bei zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats handelt es sich um die Firmengründer von Energiekontor. Diese haben durch ihre langjährigen Erfahrungen ein umfassendes Wissen der Branche. Das dritte Mitglied des Aufsichtsrats ist ein unabhängiger Berater, der sich ebenfalls langjährig mit dem Energiesektor befasst. Unabhängig davon wird bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Mandate in anderen Unternehmen wahrnehmen, die zu Energiekontor im Wettbewerb stehen. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet für alle Aufsichtsratsmitglieder mit der ordentlichen Hauptversammlung 2013.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Auf Grund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat darauf verzichtet Ausschüsse zu bilden.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat (Directors' Dealings)
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft offenlegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr T€ 5 erreicht oder übersteigt. In diesem Zusammenhang wurden eine Reihe von Aktienkäufen von Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers pflichtgemäß gemeldet. Darüber hinaus sind sie dauerhaft im Internet unter www.energiekontor.de abrufbar.
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Zum 31. Dezember 2010 belief sich das Grundkapital der Energiekontor AG auf 14.777.610 Aktien. Davon entfielen per 31. Dezember auf Dr. Bodo Wilkens 5.186.100 und auf Günter Lammers 5.181.974 Aktien. Der Rest (rund 29 Prozent) der Aktien befand sich im Streubesitz. Das dritte Aufsichtsratsmitglied und die Vorstände der Energiekontor AG besaßen zum 31. Dezember 2010 keine Aktien der Gesellschaft.
Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken
Zentraler Bestandteil der Unternehmensführung ist der verantwortungsbewusste und konsequente Umgang mit unternehmerischen Risiken. Durch fest definierte Risikobereiche und die Einbindung der Mitarbeiter auf allen Ebenen findet eine systematische Identifizierung, Bewertung und Dokumentation bestehender Risiken statt. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichtsprozesses. Durch ein transparentes Berichtswesen werden frühzeitig Abweichungen erkannt und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Daraus resultiert für die Unternehmensführung die Möglichkeit, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und Maßnahmen zur zeitnahen Behebung einzuleiten. Nähere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht im Kapitel Risikomanagement.