Auf Grundlage des Vorstandsbeschlusses der Energiekontor AG vom 24. Juli 2007 bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2007) hat die Energiekontor AG im Zeitraum vom 14. April bis einschließlich 18. April 2008 5.000 eigene Aktien erworben. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse Frankfurt. Die Information über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr.2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 – Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - i.V.m. Art.20 Abs. 1 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen - Wertpapierdienstleistungsrichtlinie -sind im Internet unter www.energiekontor.de veröffentlicht.