Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute beschlossen, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals (entsprechend bis zu 1.508.931 Aktien) längstens bis zum 5. Januar 2008 in Einklang mit den für Artikel 8 der Richtlinie 2003/6/EG erlassenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung EG 2273/2003) zurückzukaufen. Ein Wertpapierhandelshaus wird beauftragt, den Beschluss in Form eines Rückkaufprogramms über die Börse durchzuführen. Der Erwerb erfolgt in einer oder mehreren Tranchen. Die Aktien sollen nach dem insgesamt abgeschlossenen Erwerb mit Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.
Damit macht der Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2006 erteilten und bis zum 5. Januar 2008 geltenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.
Durch den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2006 wurde das im Juli 2005 beschlossene Rückkaufprogramm beendet. Bisher wurden durch die Energiekontor AG 561.200 Aktien zurückgekauft und eingezogen.
Kontakt: Cerstin A. Lange, Unternehmenskommunikation
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